Christkindlmarkt am Marienplatz – trotz Regen – eine festliche Eröffnung
"Drei – zwei – eins – Licht!" hieß es am Montag, den 24. November 2025 kurz nach 17 Uhr als die 4.000 LED-Leuchten an dem Weihnachtsbaum angingen und einen festlichen Glanz über den Marienplatz
warfen. Mit dem Anleuchten des 25 Meter hohen Christbaums, der in diesem Jahr aus Ellmau in Tirol kam, wurde der Christkindlmarkt eröffnet.
Zum Auftakt spielen die Bundesmusikkapelle Ellmau am Christbaum sowie Adi Stahuber und die Isartaler Blasmusik vom Rathausbalkon. Oberbürgermeister Reiter hielt eine kurze Eröffnungsrede.137 Standl
hatten bereits ab 10 Uhr geöffnet und viele Besucher aus aller Welt kamen.
Bis ins 14. Jahrhundert reichen die Wurzeln des Münchner Weihnachtsmarkt zurück, er ist der älteste in München. Die Kulisse vor dem neugotischen Rathaus ist der ideale Ort mit bayerischem Charme, Das
Angebot an 137 Standl mit Weihnachtsschmuck, Krippenfiguren, Winterartikeln und den Verköstigungen ist beeindruckend. Gebrannte Mandeln, Bratwurst und natürlich der klassische Glühwein werden
angeboten, hier findet sich alles, was das Adventsherz begehrt.
www.christkindlmarkt-muenchen.de
Gabi Dräger
BLINDED by DELIGHT wird eine überwältigende Erinnerung ans Glücklichsein. Die Welturaufführung der traumhaften Grand Show mit großem Red Carpet
Event und prominenten Persönlichkeiten und Gästen aus Kultur, Gesellschaft und Politik findet am 8. Oktober in der Friedrichstraße 107 statt. Am 24. September starten die ersten Previews
(Voraufführungen) der neuen Grand Show.
Der für seine poppigen und expressiven Designs international gefeierte US-amerikanische Stardesigner
Jeremy Scott kreiert die Kostüme für die größte Theaterbühne der Welt.
H.L.
Weltreise 2025/26 mit der Vasco Da Gama
In 175 Tagen um die Welt an Bord der VASCO DA GAMA von nicko-cuises: In 91 Häfen halten und 42 Länder bereisen. Die Weltreise mit der VASCO DA GAMA beginnt am 07.11.2025 und endend am 01.05.2026.
Diese Reise startet und endet im Hamburger Hafen.
Im Gegensatz zu den vorherigen Weltreisen führt diese Route erstmals vom deutschen Norden gen Westen über die Kapverden zu den karibischen Inseln St. Lucia und dem weniger bekannten Eiland San
Andrés. Weiter geht es über Mittelamerika durch den Panamakanal in Richtung Südpazifik, wo die Reisenden Neuseeland und Australien erkunden werden, bevor sie sich auf den Weg ins vielfältige Asien
machen.
Mit „Best Learn2Ski amadé“ wird jeder zum Ski-Profi – egal in welchem Alter
Wenn die kalte Jahreszeit naht und die Berge in eine schneebedeckte Landschaft verwandelt werden, zieht es viele Wintersportbegeisterte in die Alpen. Eine der besten Adressen für Ski- und
Snowboardfans ist Ski Amadé, eines der größten Skigebiete Österreichs. Mit über 760 Pistenkilometern, zahlreichen Hütten und einem vielfältigen Freizeitangebot ist Ski Amadé ein Winterparadies.
Neue Qualitätsstandards beim Skifahren lernen in Ski amadé
Ab diesem Winter setzt Ski amadé mit dem Programm „Best Learn2Ski amadé“ neue Maßstäbe für das Skifahren lernen. Egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – zertifizierte
Profis stehen bereit, um allen Altersgruppen und Könnerstufen eine individuelle Betreuung zu bieten und garantierte Erfolgserlebnisse zu ermöglichen.
Für die Kleinsten gibt es „Bambini on Skis“, wo Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren spielerisch an den Skisport herangeführt werden. In kleinen Gruppen lernen sie von
ausgebildeten Skilehrern, sicher und mit Freude auf der Piste unterwegs zu sein. „Juniors on Skis“ richtet sich an Kinder zwischen 6 und 13 Jahren und verspricht ultimativen
Lernspaß. Hier werden die Kids in altersgerechten Gruppen von erfahrenen Lehrern betreut.
Teens zwischen 12 und 16 Jahren können bei „Teens on Skis unlimited“ ihre Fähigkeiten in kleinen Gruppen weiterentwickeln und neue Techniken erlernen – alles unter Anleitung
cooler Coaches.
Mit ROBINSON in neue Clubs im Winter 2026
Traumhafte Strände, exotisches Flair und eine einzigartige Club-Atmosphäre: ROBINSON errichtet zwei neue Clubs auf Sansibar und der Kapverden-Insel Boa Vista. Der erste ROBINSON Club auf Sansibar
entsteht an einem palmengesäumten Strand an der Ostküste Afrikas und wird zur Wintersaison 2026/27 eröffnet. Die moderne Anlage wird nach höchsten Standards geplant und bietet den Gästen Erholung und
Abenteuer mit Aktivitäten und Exkursionen, die es nur in Tansania gibt. Der ROBINSON Sansibar liegt am idyllischen Muyuni Beach und verfügt über 320 Zimmer und Villen. Die paradiesischen Strände und
das kristallklare Wasser bieten ideale Bedingungen für Wassersportarten wie Tauchen, Schnorcheln, Segeln und Kiten. Die Insel zeichnet sich zudem durch ihre reiche Kultur und spannende Geschichte
aus. Bei allen Neubauten legt ROBINSON Wert auf eine ressourcenschonende Bauweise und einen nachhaltigen Clubbetrieb. Der üppige Palmengarten bildet das Herzstück des Club-Grundstücks, in dem die
Anlage harmonisch eingebettet wird. Es sind auch Ausbildungs- und Förderungsprojekte sowie eine eigene Wasseraufbereitungsanlage und Solar- und Photovoltaikanlagen geplant.
Seit 2019 gehört der ROBINSON CABO VERDE auf der Insel Sal fest zum ROBINSON Portfolio. Die Kapverden bieten optimale Bedingungen für Bade- und Aktivurlauber sowie eine weltoffene Kultur, was sie zu
einem idealen Reiseziel macht. Der ROBINSON CABO VERDE richtet sich an eine erwachsene Zielgruppe und wird an der Westküste der Insel Boa Vista entstehen. Mit über 320 Zimmern und Bungalows wird der
Club Highlights wie eine eigene Wassersportstation, einen Sportpark mit Tennis-, Padel- und Fußballplätzen sowie einen Aquapark mit verschiedenen Pools und Wasserrutschen
bieten.
H.L.
zum Betrachten ein Bild anklicken! (Fotos: TUI/ ROBINSON-Clubs)
Der Flug fällt aus, ist verspätet oder überbucht?
Hier helfen sieben Tipps von
Egal ob Urlaubsantritt oder Business-Trip – ein verspäteter oder gar ausgefallener Flug ist immer ärgerlich. Gerade, wenn man dann auch noch am Flughafen festsitzt. Statistiken zufolge hat bereits jeder zehnte Europäer mit Verspätungen, Ausfällen und dergleichen zu kämpfen gehabt. Auch Probleme mit aufgegebenen Gepäckstücken sind keine Seltenheit. In diesem Fall steht einem eine Entschädigung zu. Und wie kann man sie erhalten?
Probleme mit dem Flug
Als Erstes sollten man versuchen, die Lage einzuschätzen, denn man erhält nicht in allen Fällen eine Entschädigung. Bestimmte Situationen liegen außerhalb der Verantwortung von Fluggesellschaften und sind somit nicht erstattungsfähig. Wenn es beispielsweise Probleme mit Ihrem Flug aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen, schlechten Witterungsbedingungen, Defekten am Flieger oder einem Streik gibt, geht man leer aus.
Schadensersatz
Wenn der Flug jedoch nach Öffnung der Flugzeugtür eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist, weniger als zwei Wochen vor Abflug gecancelt wird oder man aufgrund von Überbuchung nicht mitfliegen konnte, dann hat man Anspruch auf einen Schadensersatz. Das fordert die Fluggast-Verordnung der Europäischen Union.
Bei der Durchsetzung des Anspruchs hilft das Unternehmen SKYCOP, das für die Rechte von Fluggästen weltweit einsteht. Laut Marius Stonkus, CEO der internationalen Plattform www.skycop.com, können Betroffene in der EU bis zu 600 Euro Entschädigung von den Airlines erhalten. Dieser Rechtslage sind sich aber auch die Fluggesellschaften bewusst.
Sieben Tipps
Im Folgenden gibt es sieben Tipps, um den üblichen Fallen und Tricks auszuweichen.
• Auch wenn eine Verspätung bereits angekündigt ist, muss man pünktlich zum Check-In des Flugs. Nur dadurch kann man Anspruch auf eine Schadenszahlung erheben.
• Bei einem ausgefallenen Flug sollte man darauf bestehen, richtig versorgt zu werden. Es stehen einem in diesem Fall Telefonate mit Verwandten, Internetzugang und Verpflegung zu.
• Man sollte niemals vermeintliche Kompensationsangebote in Form von Coupons oder Gutscheinen annehmen. Außerdem sollte man unter keinen Umständen einen Verzicht auf weitere Entschädigungen unterschreiben, auch nicht wenn man die vorher genannten Angebote angenommen hat.
• Man sollte so schnell wie möglich eine Beschwerde einreichen. Abhängig vom Ort des Geschehens gelten verschiedene Fristen.
• Falls das Gepäck nicht auf dem Band erscheint, muss man direkt vor Ort das Personal informieren und eine Verlustmeldung aufgeben. Wenn man dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tut, kann der Entschädigungsanspruch unter Umständen verwehrt werden.
• Wurde der Flug von einer Gruppe gebucht, erhält jeder Fluggast eine individuelle Entschädigung. Hier könnten die Airlines versuchen, die Fluggäste zu täuschen.
• Bei einer geschäftlichen Reise gilt: der auf dem Ticket genannt wird, erhält die Entschädigung – nicht etwa der Arbeitgeber.
Gabi Dräger
Europäischer Gerichtshof stärkt Passagierrechte
EUclaim: „Aushöhlung der Fluggastrechte gestoppt“
Technische Defekte gelten nicht als „außergewöhnliche Umstände“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden im Fall „Van der Lans gegen KLM“ (Rechtssache C-257 / 14), dass technische Defekte nicht als „außergewöhnliche Umstände“ im Rahmen der Fluggastrechteverordnung gelten. „Wir begrüßen die Entscheidung. Sie zeigt den Airlines klare rechtliche Grenzen auf und stoppt die Aushöhlung der Fluggastrechte“, kommentiert Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim, den Richterspruch.
„Außergewöhnliche Umstände“ bleiben eng gefasst
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche von Passagieren bei
Nichtbeförderung, Verspätung und Annullierung von gebuchten Flügen. Laut EU-Recht stehen ihnen Entschädigungszahlungen zu, wenn technische Probleme zu großen Verspätungen geführt haben. Europäische
Airlines, wie zum Beispiel die größte niederländische Airline KLM, sind der Ansicht, dass technische Defekte, die nach der sogenannten Vorflugkontrolle (pre-flight-check) auftreten, unvorhersehbar,
und daher als „außergewöhnliche Umstände“ zu betrachten seien. Dieser Ansicht widersprachen jetzt die Richter am EuGH. Lediglich bestimmte technische Probleme, die zum Beispiel aus versteckten
Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, können laut EuGH Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Auch bei schlechten Wetterbedingungen,
Sicherheitsrisiken und Streiks von Piloten oder Bodenpersonal gelten Sonderregelungen. In solchen Fällen haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings liegt die Beweislast hier bei
den Airlines: „Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht. Sie muss stichhaltig belegen, warum außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben“, erklärt
Noorderhaven.
Weitere Informationen auf www.euclaim.de