Luxusreisen mit airtours
Die Sehnsucht nach Luxus und außergewöhnlichen Erlebnissen bleibt ungebrochen. airtours verzeichnet ein starkes Wachstum im Luxussegment. Die beliebtesten Reiseziele für den kommenden Winter sind
Bali, Australien, das östliche und südliche Afrika sowie die Malediven, Mauritius und Sri Lanka. Auch Dubai und Katar erfreuen sich hoher zweistelliger Zuwächse. Die Trends im Luxustourismus 2025
zeigen eine klare Tendenz hin zu einzigartigen und maßgeschneiderten Reiseerlebnissen. „Unsere Manufaktur airtours private travel wächst überproportional um 30 Prozent und bestätigt den Trend zur
Individualisierung im Luxussegment“, so Beate Arnold, verantwortlich für airtours private travel. Neu im Programm sind unter anderem die Mukwa River Lodge mit nur acht Zimmern direkt am Sambesi-Fluss
in Sambia sowie die Matetsi Victoria Falls Lodge in Simbabwe, die mit vollverglasten Suiten, privaten Decks und Pools am Sambesi-Fluss aufwartet. Die TUI-Luxusmarke bietet auch im Winter eine
persönliche Betreuung rund um die Uhr, private Transfers am Urlaubsort sowie eine Bahnanreise in der ersten Klasse zum Abflughafen. Zu den Pauschalreisepaketen von airtours gehören zudem die Nutzung
von Lounges an vielen Flughäfen, ein Gepäckabholservice für diverse Abflughäfen und ein persönlicher
Chauffeurservice.
Heidrun Lange
Weltreise 2025/26 mit der Vasco Da Gama
In 175 Tagen um die Welt an Bord der VASCO DA GAMA von nicko-cuises: In 91 Häfen halten und 42 Länder bereisen. Die Weltreise mit der VASCO DA GAMA beginnt am 07.11.2025 und endend am 01.05.2026.
Diese Reise startet und endet im Hamburger Hafen.
Im Gegensatz zu den vorherigen Weltreisen führt diese Route erstmals vom deutschen Norden gen Westen über die Kapverden zu den karibischen Inseln St. Lucia und dem weniger bekannten Eiland San
Andrés. Weiter geht es über Mittelamerika durch den Panamakanal in Richtung Südpazifik, wo die Reisenden Neuseeland und Australien erkunden werden, bevor sie sich auf den Weg ins vielfältige Asien
machen.
Im Winter ins sonnige TUI-Paradies
Langzeitangebote in die Türkei
Deutsche Gäste schwärmen im Winter von den Stränden des Mittelmeers. Fuerteventura und Gran Canaria sind die absoluten Favoriten, während Hurghada und die Türkei als potenzielle Gewinner hervorgehen könnten. Die Türkei lockt mit unschlagbaren Langzeitangeboten ab 1.000 Euro und umfassenden All-inclusive-Paketen. Doch die Kanarischen Inseln bleiben weiterhin gefragte Destinationen, vor allem wegen ihres winterlichen Sonnenscheins. Für Selbstversorger gibt es auf den Kanaren vier neue "Time to Smile"-Resorts. Neu sind auf Lanzarote der Guinate Club in Puerto del Carmen, auf Fuerteventura das Time to Smile Coccoloba im Stadtzentrum von Corralejo, auf Teneriffa das Time to Smile Ohasis Boutique Suites im Ferienort Los Cristianos und auf Gran Canaria die Time To Smile Bungalows Tara, die speziell für Erwachsene konzipiert sind.
Flüge mit TUI Fly nach Luxor
Für Nilkreuzfahrten werden ab dem 7. November wieder wöchentliche Flüge mit TUI Fly von Düsseldorf nach Luxor angeboten. Diese Erweiterungen im Winterprogramm bieten den Kunden eine vielfältige
Auswahl an Reisezielen und Unterkünften, um ihren Urlaub nach ihren individuellen Vorlieben zu gestalten.
Winterzeit ist Fernreisezeit – Asien und Afrika im Rampenlicht
Fernreisen sind für den Winter 2024/ 25 besonders beliebt, vor allem Thailand, Malediven, USA und Mexiko. Vietnam ist der neue Shootingstar mit einem regelrechten Buchungsboom. Direkt am
Südchinesischen Meer eröffnet das ROBINSON NAM HOI AN seine Pforten. Afrika rückt ebenfalls stärker ins Rampenlicht: Sansibar wird ausgebaut und avanciert zum neuen Trendziel das ganze Jahr über. Ein
ganz neues Reiseziel im Winterprogramm ist Gambia. Hier eröffnen gleich zwei TUI Blue Hotels rechtzeitig zur Wintersaison: Das TUI Blue Tamala mit 140 Zimmern und das nagelneue TUI Blue Kotu Point
mit 84 Zimmern. Diese modernen Hotels an der Atlantikküste Westafrikas versprechen tropisches Flair und vielfältige kulturelle Erlebnisse.
Information und Buchung in allen TUI-Reisebüros oder unter www.tui.com.
H.L.
Mit ROBINSON in neue Clubs im Winter 2026
Traumhafte Strände, exotisches Flair und eine einzigartige Club-Atmosphäre: ROBINSON errichtet zwei neue Clubs auf Sansibar und der Kapverden-Insel Boa Vista. Der erste ROBINSON Club auf Sansibar
entsteht an einem palmengesäumten Strand an der Ostküste Afrikas und wird zur Wintersaison 2026/27 eröffnet. Die moderne Anlage wird nach höchsten Standards geplant und bietet den Gästen Erholung und
Abenteuer mit Aktivitäten und Exkursionen, die es nur in Tansania gibt. Der ROBINSON Sansibar liegt am idyllischen Muyuni Beach und verfügt über 320 Zimmer und Villen. Die paradiesischen Strände und
das kristallklare Wasser bieten ideale Bedingungen für Wassersportarten wie Tauchen, Schnorcheln, Segeln und Kiten. Die Insel zeichnet sich zudem durch ihre reiche Kultur und spannende Geschichte
aus. Bei allen Neubauten legt ROBINSON Wert auf eine ressourcenschonende Bauweise und einen nachhaltigen Clubbetrieb. Der üppige Palmengarten bildet das Herzstück des Club-Grundstücks, in dem die
Anlage harmonisch eingebettet wird. Es sind auch Ausbildungs- und Förderungsprojekte sowie eine eigene Wasseraufbereitungsanlage und Solar- und Photovoltaikanlagen geplant.
Seit 2019 gehört der ROBINSON CABO VERDE auf der Insel Sal fest zum ROBINSON Portfolio. Die Kapverden bieten optimale Bedingungen für Bade- und Aktivurlauber sowie eine weltoffene Kultur, was sie zu
einem idealen Reiseziel macht. Der ROBINSON CABO VERDE richtet sich an eine erwachsene Zielgruppe und wird an der Westküste der Insel Boa Vista entstehen. Mit über 320 Zimmern und Bungalows wird der
Club Highlights wie eine eigene Wassersportstation, einen Sportpark mit Tennis-, Padel- und Fußballplätzen sowie einen Aquapark mit verschiedenen Pools und Wasserrutschen
bieten.
H.L.
zum Betrachten ein Bild anklicken! (Fotos: TUI/ ROBINSON-Clubs)
Der Flug fällt aus, ist verspätet oder überbucht?
Hier helfen sieben Tipps von
Egal ob Urlaubsantritt oder Business-Trip – ein verspäteter oder gar ausgefallener Flug ist immer ärgerlich. Gerade, wenn man dann auch noch am Flughafen festsitzt. Statistiken zufolge hat bereits jeder zehnte Europäer mit Verspätungen, Ausfällen und dergleichen zu kämpfen gehabt. Auch Probleme mit aufgegebenen Gepäckstücken sind keine Seltenheit. In diesem Fall steht einem eine Entschädigung zu. Und wie kann man sie erhalten?
Probleme mit dem Flug
Als Erstes sollten man versuchen, die Lage einzuschätzen, denn man erhält nicht in allen Fällen eine Entschädigung. Bestimmte Situationen liegen außerhalb der Verantwortung von Fluggesellschaften und sind somit nicht erstattungsfähig. Wenn es beispielsweise Probleme mit Ihrem Flug aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen, schlechten Witterungsbedingungen, Defekten am Flieger oder einem Streik gibt, geht man leer aus.
Schadensersatz
Wenn der Flug jedoch nach Öffnung der Flugzeugtür eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist, weniger als zwei Wochen vor Abflug gecancelt wird oder man aufgrund von Überbuchung nicht mitfliegen konnte, dann hat man Anspruch auf einen Schadensersatz. Das fordert die Fluggast-Verordnung der Europäischen Union.
Bei der Durchsetzung des Anspruchs hilft das Unternehmen SKYCOP, das für die Rechte von Fluggästen weltweit einsteht. Laut Marius Stonkus, CEO der internationalen Plattform www.skycop.com, können Betroffene in der EU bis zu 600 Euro Entschädigung von den Airlines erhalten. Dieser Rechtslage sind sich aber auch die Fluggesellschaften bewusst.
Sieben Tipps
Im Folgenden gibt es sieben Tipps, um den üblichen Fallen und Tricks auszuweichen.
• Auch wenn eine Verspätung bereits angekündigt ist, muss man pünktlich zum Check-In des Flugs. Nur dadurch kann man Anspruch auf eine Schadenszahlung erheben.
• Bei einem ausgefallenen Flug sollte man darauf bestehen, richtig versorgt zu werden. Es stehen einem in diesem Fall Telefonate mit Verwandten, Internetzugang und Verpflegung zu.
• Man sollte niemals vermeintliche Kompensationsangebote in Form von Coupons oder Gutscheinen annehmen. Außerdem sollte man unter keinen Umständen einen Verzicht auf weitere Entschädigungen unterschreiben, auch nicht wenn man die vorher genannten Angebote angenommen hat.
• Man sollte so schnell wie möglich eine Beschwerde einreichen. Abhängig vom Ort des Geschehens gelten verschiedene Fristen.
• Falls das Gepäck nicht auf dem Band erscheint, muss man direkt vor Ort das Personal informieren und eine Verlustmeldung aufgeben. Wenn man dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tut, kann der Entschädigungsanspruch unter Umständen verwehrt werden.
• Wurde der Flug von einer Gruppe gebucht, erhält jeder Fluggast eine individuelle Entschädigung. Hier könnten die Airlines versuchen, die Fluggäste zu täuschen.
• Bei einer geschäftlichen Reise gilt: der auf dem Ticket genannt wird, erhält die Entschädigung – nicht etwa der Arbeitgeber.
Gabi Dräger
Europäischer Gerichtshof stärkt Passagierrechte
EUclaim: „Aushöhlung der Fluggastrechte gestoppt“
Technische Defekte gelten nicht als „außergewöhnliche Umstände“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden im Fall „Van der Lans gegen KLM“ (Rechtssache C-257 / 14), dass technische Defekte nicht als „außergewöhnliche Umstände“ im Rahmen der Fluggastrechteverordnung gelten. „Wir begrüßen die Entscheidung. Sie zeigt den Airlines klare rechtliche Grenzen auf und stoppt die Aushöhlung der Fluggastrechte“, kommentiert Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim, den Richterspruch.
„Außergewöhnliche Umstände“ bleiben eng gefasst
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche von Passagieren bei
Nichtbeförderung, Verspätung und Annullierung von gebuchten Flügen. Laut EU-Recht stehen ihnen Entschädigungszahlungen zu, wenn technische Probleme zu großen Verspätungen geführt haben. Europäische
Airlines, wie zum Beispiel die größte niederländische Airline KLM, sind der Ansicht, dass technische Defekte, die nach der sogenannten Vorflugkontrolle (pre-flight-check) auftreten, unvorhersehbar,
und daher als „außergewöhnliche Umstände“ zu betrachten seien. Dieser Ansicht widersprachen jetzt die Richter am EuGH. Lediglich bestimmte technische Probleme, die zum Beispiel aus versteckten
Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, können laut EuGH Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Auch bei schlechten Wetterbedingungen,
Sicherheitsrisiken und Streiks von Piloten oder Bodenpersonal gelten Sonderregelungen. In solchen Fällen haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings liegt die Beweislast hier bei
den Airlines: „Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht. Sie muss stichhaltig belegen, warum außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben“, erklärt
Noorderhaven.
Weitere Informationen auf www.euclaim.de