DIE REISE-ILLUSTRIERTE
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Aktuelle Meldungen Juli 2026

Biene Maja, bunte Karussells und eine Achterbahn

Das Majaland im polnischen Kownaty erwartet täglich Familien

 

Die Gondeln drehen durch die Luft, Züge sausen über die Schienen und dazwischen laden Rutschen, Hüpf- und Kletterlandschaften dazu ein, sich richtig auszutoben. Drinnen wie draußen wechseln sich Action und Bewegung ständig ab. Genau das Richtige für die beiden Berliner Jungs Leon und Antonio die schon beim Ankommen spüren, dass es hier viel zu entdecken gibt. Stillstehen kommt ganz sicher nicht in Frage.

Kaum sind sie durch das Eingangstor, wird nicht lange gezögert und es geht direkt zu den schnellen Attraktionen. Das Schmetterlingskarussell in der großen Indorhalle hebt die beiden in luftige Höhen, während der „Viking Totem“ für dieses typische Kribbeln im Bauch sorgt, wenn es plötzlich nach unten geht. Zwischendurch wird geklettert, gerutscht und schon die nächste Attraktion ins Visier genommen. Draußen im Außenbereich wird es richtig spannend. Während Leon mutig die große Achterbahn „Werwolf“ ansteuert, testet Antonio die "Große Welle", bei der es auf einem Wikingerboot ordentlich hin-und hergeht. Für eine Stärkung zwischendurch gibt es Restaurants. Wasserfontänen und Rutschen sorgen zusätzlich für Abkühlung. Perfekt für eine kurze Pause, bevor es weitergeht. Denn sie wollen den Park Stück für Stück erobern. Wer vor allem wegen der Bienenkönigin Maja kommt, findet Fotopunkte, kleine Shows und die bekannten Figuren zum Anfassen. Maja ist fröhlich, neugierig und immer mitten im Geschehen.  „Maja kennt jeder und sie verbindet alle Generationen“, erklärt der Parkleiter Sven. Ob entspannte Familienzeit oder volle Action.  Beides ist im Familienpark möglich. Für Leon und Antonio steht am Ende des Tages fest: Das erzählen wir unseren Freunden. Und vielleicht feiern wir hier sogar mal eine Geburtstagsparty.

 

Weitere Informationen:

https://majaland.pl/de/

Das Majaland ist dreisprachig. Polnisch, Deutsch, Englisch. Die Beschriftungen der Schilder an den Fahrgeschäften sind immer auf Polnisch und Deutsch.

Jede Fahrt wird nach den höchsten Sicherheitsstandards durchgeführt und von qualifiziertem Personal beaufsichtigt.

Text und Fotos: Heidrun Lange

zum Betrachten bitte ein Bild anklicken !

Anfahrt:

Etwa 35 Autominuten von Frankfurt (Oder) entfernt, direkt an der polnischen Autobahn A2, liegt das Majaland Kownaty in Polen. Der Freizeitpark lädt Familien und vor allem kleine Abenteurer in die Welt der Biene Maja und ihrer Feunde ein.

 

Wir verlosen vier Eintrittskarten für das Majaland Kownaty für die richtige Lösung der Frage:

Wieviel Majaland Parks gibt es in Polen?

 

schreibt uns hier die Antwort ! . Viel Glück !!


BLINDED by DELIGHT wird eine überwältigende Erinnerung ans Glücklichsein. Die Welturaufführung der traumhaften Grand Show mit großem Red Carpet Event und prominenten Persönlichkeiten und Gästen aus Kultur, Gesellschaft und Politik findet am 8. Oktober in der Friedrichstraße 107 statt. Am 24. September starten die ersten Previews (Voraufführungen) der neuen Grand Show.

Der für seine poppigen und expressiven Designs international gefeierte US-amerikanische Stardesigner
Jeremy Scott kreiert die Kostüme für die größte Theaterbühne der Welt.

H.L.

 

 

 

 

 

 

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Mit ROBINSON in neue Clubs im Winter 2026


Traumhafte Strände, exotisches Flair und eine einzigartige Club-Atmosphäre: ROBINSON errichtet zwei neue Clubs auf Sansibar und der Kapverden-Insel Boa Vista. Der erste ROBINSON Club auf Sansibar entsteht an einem palmengesäumten Strand an der Ostküste Afrikas und wird zur Wintersaison 2026/27 eröffnet. Die moderne Anlage wird nach höchsten Standards geplant und bietet den Gästen Erholung und Abenteuer mit Aktivitäten und Exkursionen, die es nur in Tansania gibt. Der ROBINSON Sansibar liegt am idyllischen Muyuni Beach und verfügt über 320 Zimmer und Villen. Die paradiesischen Strände und das kristallklare Wasser bieten ideale Bedingungen für Wassersportarten wie Tauchen, Schnorcheln, Segeln und Kiten. Die Insel zeichnet sich zudem durch ihre reiche Kultur und spannende Geschichte aus. Bei allen Neubauten legt ROBINSON Wert auf eine ressourcenschonende Bauweise und einen nachhaltigen Clubbetrieb. Der üppige Palmengarten bildet das Herzstück des Club-Grundstücks, in dem die Anlage harmonisch eingebettet wird. Es sind auch Ausbildungs- und Förderungsprojekte sowie eine eigene Wasseraufbereitungsanlage und Solar- und Photovoltaikanlagen geplant.
Seit 2019 gehört der ROBINSON CABO VERDE auf der Insel Sal fest zum ROBINSON Portfolio. Die Kapverden bieten optimale Bedingungen für Bade- und Aktivurlauber sowie eine weltoffene Kultur, was sie zu einem idealen Reiseziel macht. Der ROBINSON CABO VERDE richtet sich an eine erwachsene Zielgruppe und wird an der Westküste der Insel Boa Vista entstehen. Mit über 320 Zimmern und Bungalows wird der Club Highlights wie eine eigene Wassersportstation, einen Sportpark mit Tennis-, Padel- und Fußballplätzen sowie einen Aquapark mit verschiedenen Pools und Wasserrutschen bieten.                    

H.L.

zum Betrachten ein Bild anklicken!  (Fotos: TUI/ ROBINSON-Clubs)

foto-marius-stonkus

Der Flug fällt aus, ist verspätet oder überbucht?

Hier helfen sieben Tipps von

www.skycop.com

 

 

Egal ob Urlaubsantritt oder Business-Trip – ein verspäteter oder gar ausgefallener Flug ist immer ärgerlich. Gerade, wenn man dann auch noch am Flughafen festsitzt. Statistiken zufolge hat bereits jeder zehnte Europäer mit Verspätungen, Ausfällen und dergleichen zu kämpfen gehabt. Auch Probleme mit aufgegebenen Gepäckstücken sind keine Seltenheit. In diesem Fall steht einem eine Entschädigung zu. Und wie kann man sie erhalten?

Probleme mit dem Flug

Als Erstes sollten man versuchen, die Lage einzuschätzen, denn man erhält nicht in allen Fällen eine Entschädigung. Bestimmte Situationen liegen außerhalb der Verantwortung von Fluggesellschaften und sind somit nicht erstattungsfähig. Wenn es beispielsweise Probleme mit Ihrem Flug aufgrund von militärischen Auseinandersetzungen, schlechten Witterungsbedingungen, Defekten am Flieger oder einem Streik gibt, geht man leer aus.

Schadensersatz

Wenn der Flug jedoch nach Öffnung der Flugzeugtür eine Verspätung von mindestens drei Stunden aufweist, weniger als zwei Wochen vor Abflug gecancelt wird oder man aufgrund von Überbuchung nicht mitfliegen konnte, dann hat man Anspruch auf einen Schadensersatz. Das fordert die Fluggast-Verordnung der Europäischen Union.

Bei der Durchsetzung des Anspruchs hilft das Unternehmen SKYCOP, das für die Rechte von Fluggästen weltweit einsteht. Laut Marius Stonkus, CEO der internationalen Plattform www.skycop.com, können Betroffene in der EU bis zu 600 Euro Entschädigung von den Airlines erhalten. Dieser Rechtslage sind sich aber auch die Fluggesellschaften bewusst.

 

Sieben Tipps

Im Folgenden gibt es sieben Tipps, um den üblichen Fallen und Tricks auszuweichen.

• Auch wenn eine Verspätung bereits angekündigt ist, muss man pünktlich zum Check-In des Flugs. Nur dadurch kann man Anspruch auf eine Schadenszahlung erheben.

• Bei einem ausgefallenen Flug sollte man darauf bestehen, richtig versorgt zu werden. Es stehen einem in diesem Fall Telefonate mit Verwandten, Internetzugang und Verpflegung zu.

• Man sollte niemals vermeintliche Kompensationsangebote in Form von Coupons oder Gutscheinen annehmen. Außerdem sollte man unter keinen Umständen einen Verzicht auf weitere Entschädigungen unterschreiben, auch nicht wenn man die vorher genannten Angebote angenommen hat.

• Man sollte so schnell wie möglich eine Beschwerde einreichen. Abhängig vom Ort des Geschehens gelten verschiedene Fristen.

• Falls das Gepäck nicht auf dem Band erscheint, muss man direkt vor Ort das Personal informieren und eine Verlustmeldung aufgeben. Wenn man dies erst zu einem späteren Zeitpunkt tut, kann der Entschädigungsanspruch unter Umständen verwehrt werden.

• Wurde der Flug von einer Gruppe gebucht, erhält jeder Fluggast eine individuelle Entschädigung. Hier könnten die Airlines versuchen, die Fluggäste zu täuschen.

• Bei einer geschäftlichen Reise gilt: der auf dem Ticket genannt wird, erhält die Entschädigung – nicht etwa der Arbeitgeber.

Gabi Dräger

Europäischer Gerichtshof stärkt Passagierrechte
EUclaim: „Aushöhlung der Fluggastrechte gestoppt“

Technische Defekte gelten nicht als „außergewöhnliche Umstände“

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden im Fall „Van der Lans gegen KLM“ (Rechtssache C-257 / 14), dass technische Defekte nicht als „außergewöhnliche Umstände“ im Rahmen der Fluggastrechteverordnung gelten. „Wir begrüßen die Entscheidung. Sie zeigt den Airlines klare rechtliche Grenzen auf und stoppt die Aushöhlung der Fluggastrechte“, kommentiert Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim, den Richterspruch.

„Außergewöhnliche Umstände“ bleiben eng gefasst

Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche von Passagieren bei
Nichtbeförderung, Verspätung und Annullierung von gebuchten Flügen. Laut EU-Recht stehen ihnen Entschädigungszahlungen zu, wenn technische Probleme zu großen Verspätungen geführt haben. Europäische Airlines, wie zum Beispiel die größte niederländische Airline KLM, sind der Ansicht, dass technische Defekte, die nach der sogenannten Vorflugkontrolle (pre-flight-check) auftreten, unvorhersehbar, und daher als „außergewöhnliche Umstände“ zu betrachten seien. Dieser Ansicht widersprachen jetzt die Richter am EuGH. Lediglich bestimmte technische Probleme, die zum Beispiel aus versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, können laut EuGH Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Auch bei schlechten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken und Streiks von Piloten oder Bodenpersonal gelten Sonderregelungen. In solchen Fällen haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings liegt die Beweislast hier bei den Airlines: „Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht. Sie muss stichhaltig belegen, warum außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben“, erklärt
Noorderhaven.
Weitere Informationen auf www.euclaim.de

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Roman von Heidrun Lange

 Bei Amazon (kindle), weltbild.de oder neobooks.com (epub oder PDF) gibt es den Roman "Glücklich frei" als e-book. (2.99 Euro). Die Autorin Heidrun Lange hat eine sehr unterhaltsame und kurzweilige Geschichte über einen Singlemann geschrieben. Hans lebt in Berlin und hat mit seinem Singledasein überhaupt keine Probleme, bis ihn seine Zwillingsschwester auffordert zum 50. Geburtstag mit einer Frau zu erscheinen. Tatsächlich sucht er und lernt ein junges Mädchen kennen. Diese liebt er wirklich, doch sie verschwindet schnell wieder aus seinem Leben. Man vermutet ein trauriges Happy End. Ist es aber dann doch nicht. Die Figuren um die Hauptfigur sind sympathisch oder skurril. Die Dialoge sind spannend und witzig.

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© DIE REISE-ILLUSTRIERTE - Ausgabe Juli 2026